ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Trainingslager und Sportreisen

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A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden bei Pauschalreisen

 

1. Einführung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Reiseprogramms von Pauschalreisen und somit auch des Pauschalreisevertrags, zwischen dem Reiseveranstalter als Organisator der Reise und dem Kunden. Der Kunde übernimmt im Falle einer Gruppenbuchung die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen für alle Mitglieder der Gruppe/des Sportvereins, für die er reserviert hat, laut allen Punkten des Vertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei angesehen wird, als ob der Kunde die Befugnis oder Bevollmächtigung besitzt, den Verein als eine juristische Person oder eine Gruppe natürlicher Personen zu vertreten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von GAT d.o.o. veröffentlicht. Im Falle einer Nichtübereinstimmung zwischen den Vertragsbestimmungen und/oder dem Reiseprogramm mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags und/oder des Reiseprogramms Vorrang. Im Falle einer Nichtübereinstimmung zwischen den Bestimmungen des Vertrags mit dem Reiseprogramm haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.    

 

Definition und Deutung

Begriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind, haben folgende Bedeutung:

 

=> Reiseveranstalter“ : GAT d.o.o. turistička agencija, Osipovica 31, 52203 Medulin, ID-kod: HR-AB-52-140115916, OIB: 78253818338, Handelsregister: Trgovački sud u Pazinu, Registernummer (MBS): 040115916.

=> DSGVO“ : Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.).

=> Ministerium“ : Das Ministerium für Tourismus der Republik Kroatien.

=> Allgemeine Geschäftsbedingungen“ : Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen dieses Reiseveranstalters.

=> Reiseprogramm“ : Ein Dokument, das Bestandteil des Vertrags ist und die vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a), b), c), d), e) und f) des Gesetzes enthält. 

=> „Vertrag“ : Pauschalreisevertrag

=> Kunde“ : Eine Person, die einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter für sich oder einen/mehrere Reisende abschließen möchte oder abgeschlossen hat.

=> Reisende“ : Jede Person, die berechtigt ist, gemäß dem abgeschlossenen Vertrag mitzureisen.

=> Fälle, in denen der Reiseveranstalter nicht verantwortlich ist“ : Sofern der Reiseveranstalter folgende Fälle nachweist, ist er von der Haftung für Schäden am Reisenden befreit :a) der Verstoß kann dem Reisenden zugewiesen werden; b) der Verstoß kann einem Dritten zugewiesen werden, der nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen im Pauschalreisevertrag steht und der Verstoß war unvorhersehbar oder unvermeidbar, oder c) der Verstoß war auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

=> ZPUT“ : Kroatische Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen (Narodne novine Nummer 130/2017, 25/2019, 98/2019), mit all seinen nachfolgenden Änderungen

 

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Definitionen gelten sowohl für den Singular als auch für den Plural dieser Ausdrücke. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffe haben eine definierte Bedeutung, wenn sie in einer Bestätigung oder einem anderen Dokument verwendet werden, das gemäß dem Vertrag erstellt oder eingereicht wurde, sofern darin nichts anderes definiert ist. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe, die eine geschlechtsspezifische Bedeutung haben, beziehen sich gleichermaßen auf das männliche und das weibliche Geschlecht. Wann immer in diesen Allgemeinen Geschäfsbedingungen die Wörter „inbegriffen“, „einschließlich“ oder „inklusiv“ verwendet werden, wird davon ausgegangen, dass danach Wörter „ohne Beschränkungen“ folgen. Die Kapitel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag dienen nur zur leichteren Veranschaulichung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrags und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Verweis auf den „Vertrag“ bezieht sich auf den Vertrag als Ganzes und nicht auf eine bestimmte Verordnung darin. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Rechtsbegriffe sind in Übereinstimmung mit dem kroatischen Recht auszulegen und nicht so zu verstehen, wie dies in einem anderen Staat oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Fall ist. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben die im ZPUT (Kroatische Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen) festgelegte Bedeutung, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 

2. Vorvertragliche Informationen / Inhalt des Pauschalreisevertrags

Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, dem Kunden/Reisenden, bevor er durch einen Pauschalreisevertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, über Folgendes zu informieren :

 

1. Bestimmungsort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mit den jeweiligen Daten und, sofern eine Unterbringung inbegriffen ist, die Zahl der inbegriffenen Übernachtungen;

2. Transportmittel, ihre Merkmale und Klasse; Ort, Tag und Zeit der Abreise und Rückreise, Dauer und Orte von Zwischenstationen sowie Anschlussverbindungen. Wenn eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, teilt der Reiseveranstalter dem Kunden den ungefähren Zeitpunkt der Abreise und Rückreise mit;

3. Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterbringung nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes;

4. Mahlzeiten,

5. Besichtigungen, Ausflüge oder sonstige im vereinbarten Gesamtpreis der Pauschalreise inbegriffenen Leistungen;

6. sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Angabe, ob eine der Reiseleistungen für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht wird und wenn dies der Fall ist, sofern möglich, die ungefähre Gruppengröße;

7. sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen durch den Reisenden von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden;

8. die Angabe, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen zur Eignung der Reise unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden;

9. die Firma und geografische Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls des Leistungserbringers mit Angabe der Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse;

10. den Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten nicht vor Abschluss des Vertrags bestimmen lassen, die Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende unter Umständen noch aufkommen muss;

11. die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Sicherheiten, die vom Reisenden zu zahlen oder zu leisten sind;

12. die für die Durchführung der Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl mit Angabe der Rücktrittsfrist vor Reisebeginn, die eine Beendigung des Vertrags ermöglicht, falls diese Zahl nicht erreicht wird;

13. allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und gesundheitspolizeilichen Formalitäten;

14. Angaben darüber, dass der Kunde den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr, oder gegebenenfalls der pauschalen Rücktrittsgebühren, die der Reiseveranstalter verlangt, beenden kann;

15. Angaben über eine fakultative oder obligatorische Reiserücktrittsversicherung des Reisenden oder über eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod;

16. die Informationen sind klar, verständlich und deutlich mitzuteilen. Werden diese Informationen schriftlich mitgeteilt, so müssen sie lesbar und in kroatischer Sprache verfasst sein, können aber auch in einer anderen dem Reisenden klaren und verständlichen Sprache verfasst sein.

Die vorvertraglichen Informationen sind integraler Bestandteil des Pauschalreisevertrags und können nicht geändert werden, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

 

3. Preis und Inhalt der Pauschalreise

Der Preis der Pauschalreise setzt sich aus dem Reiseprogramm zusammen, ist im Vertrag festgelegt und umfasst die Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter im Reiseprogramm unter "Leistungen, die im Preis inbegriffen sind" aufgeführt sind. Der Preis kann verschiedene Gebühren enthalten, die im Reiseprogramm ausdrücklich angegeben sind. Im Pauschalpreis sind nicht diejenigen Leistungen inbegriffen, die im Angebot unter dem Absatz „Leistungen, die nicht im Preis inbegriffen sind“ aufgeführt sind, mit der Bemerkung, dass einige der optionalen Leistungen im Vorhinein vereinbart und im Vertrag festgehalten werden können.

Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde zu wissen, dass der Preis der Pauschalreise für andere Kunden aufgrund besonderer Maßnahmen und Werbeaktionen des Reiseveranstalters unterschiedlich sein kann, um den Verkauf der Pauschalreisen zu verbessern und freie Termine und Stellen zu belegen (z. B. Sonderangebote mit der Bezeichnung "First Minute", „Last Minute "usw.)

Die im Reiseprogramm angegebenen Preise basieren auf den zwischen dem Reiseveransalter und dessen Partnern vereinbarten Preisen, die mit den ausgehängten Preisen am Bestimmungsort des Reisenden nicht übereinstimmen müssen. Dem Kunden ist bekannt und er versteht, dass die im Reiseprogramm angebotenen Hotels, Apartments oder sonstigen Unterkünfte gemäß der offiziellen Kategorisierung des betreffenden Landes beschrieben werden, die allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich sein kann und aufgrund derer die Standards der Unterkünfte und Dienstleistungen unterschiedlich, bzw. unvergleichbar sein können. Alle anwendbaren Ermäßigungen sind ausdrücklich im Vertrag angegeben.

Der Reiseveranstalter genehmigt dem Kunden oder den Reisenden keine Rückerstattung für Reiseleistungen, die im vertraglich vereinbarten Pauschalpreis enthalten sind und die der Kunde/Reisende aufgrund seiner Entscheidung oder seines Verschuldens nicht in Anspruch genommen hat.

Für den Fall, dass für eine individuelle Vereinbarung spezielle oder optionale Reiseleistungen angeboten werden, kann der Kunde bei der Anfrage seinen Wunsch nach diesen Reiseleistungen äußern und diese zusätzlich zum Grundpreis der Pauschalreise bezahlen. Die veröffentlichten Preise für optionale oder spezielle Reiseleistungen gelten nur bei Bestellung und Zahlung dieser Reiseleistungen zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung der Pauschalreise.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Reiseleistungen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind sowie für die Reiseleistungen, die von Reisenden am Bestimmungsort über andere juristische oder natürliche Personen gekauft werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, usw.). Die Preise gelten ab dem im Angebot/Reiseprogramm angegebenen Datum bis zum Ablaufdatum der Option.

 

4. Inhalt des Pauschalreisevertrags und vor Beginn der Pauschalreise bereitzustellende Unterlagen

Der Pauschalreisevertrag oder die Bestätigung des Vertrags gibt den gesamten Inhalt der Vereinbarung wieder, einschließlich aller genannten Informationen der Absätze 2. und 3. sowie die folgenden Angaben :

 

4.1. Besondere Vorgaben des Kunden, die der Reiseveranstalter akzeptiert hat;

 

4.2. Verpflichtungen des Kunden und der Reisenden :

Der Kunde bestätigt dem Reiseveranstalter ausdrücklich: (I) dass er alle beteiligten Reisenden über den Vertrag (einschließlich des Reiseprogramms und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind) informiert hat, (II) dass er befugt ist, im Namen aller beteiligten Reisenden zu handeln, (III ) dass er gegenüber dem Reiseveranstalter für die Einhaltung des Vertrags durch alle Reisenden verantwortlich ist und verpflichtet ist, alle in der Vereinbarung festgelegten Zahlungen für alle Reisenden zu leisten, (IV) dass die Anzahlungen sowie die Restzahlung des gesamten Pauschalreisepreises für alle Reisenden gelten und diese auf alle Reisenden zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

Wann auch immer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag vorgesehen ist, dass der Kunde eine Erklärung, eine Garantie, einen Verzicht abgibt oder eine Verpflichtung übernimmt, wird davon ausgegangen, dass er dies in seinem Namen und im Namen jedes Reisenden tut. Wann auch immer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag vorgesehen ist, dass der Reisende eine Erklärung, eine Garantie, einen Verzicht abgibt oder eine Verpflichtung übernimmt, wird davon ausgegangen, dass er dies in seinem Namen und im Namen des Kunden tut.

Der Kunde ist verpflichtet dem Reiseveranstalter alle erforderlichen personenbezogenen Daten aller Reisenden zur Verfügung zu stellen und rechtzeitig alle für die Organisation und Durchführung der Reise erforderlichen Unterlagen sowie im Falle einer Gruppenreise die endgültige Liste der Reisenden, die Aufteilung der Reisenden auf die reservierten Zimmerkontingente, die Staatsangehörigkeit der Mehrheit der Reisenden und die Staatsangehörigkeit der Minderheit der Reisenden vorzulegen für die eventuelle Notwendigkeit eines Visums. Der Reiseverantstalter hat das Recht, Kopien von Dokumenten anzufordern und aufzubewahren, falls diese für die Durchführung der Reise erforderlich sind. Wenn der Kunde die angeforderten Daten und Kopien der Unterlagen nicht innerhalb der von dem Reiseveranstalter angeforderten Frist und Weise übermittelt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Reservierung storniert bzw. den Vertrag beendet hat und ist dem Reiseveranstalter den vereinbarten Betrag der Rücktrittskosten schuldig. Der Kunde haftet für Schäden, die für ihn selbt, einem Reisenden oder dem Reiseveranstalter durch die Bereitstellung falscher und/oder unvollständiger Daten/Inofrmationen und/oder Dokumente entstehen.

Der Reisende wird alle angemessenen Anweisungen des Vertreters des Reiseveranstalters befolgen und mit ihm zusammenarbeiten. Im Falle einer Unzufriedenheit ist der Reisende verpflichtet mit dem Vertreter des Reiseveranstalters zusammenzuarbeiten und sich zu bemühen, den Gegenstand der Unzufriedenheit zu lösen, ohne andere Reisende und Dritte zu stören und den Ruf des Reiseveranstalters zu schädigen.

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Kunde verpflichtet, für alle Reisenden einen Reisepass, ein Visum oder andere Reisedokumente aufzubringen, die für Reisen und Auslandsaufenthalte erforderlich sind und dabei sicherzustellen, dass diese Dokumente jederzeit vollständig und gültig sind.

Der Kunde ist verpflichtet, den Reiseveranstalter vor dem Abschluss des Vertrags über alle Tatsachen und Umstände in Bezug auf die Gesundheit, Gewohnheiten usw. jedes Reisenden zu informieren, die die Reise gefährden könnten (einschließlich wenn Reisende aus gesundheitlichen und anderen Gründen bestimmte Lebensmittel benötigen, an chronischen Krankheiten, Allergien usw. leiden). Wenn das Reiseprogramm spezifische Reiseregeln festlegt (z.B. Impfpflicht und entsprechende Dokumente), muss der Reisende diese Anforderungen erfüllen.

Der Reisende ist verpflichtet, die Regeln der Unterkünfte bezüglich des Check-in in die Zimmer, Apartments, Kabinen usw. und des Check-out einzuhalten. Wenn der Reisende in irgendeiner Weise die Sicherheit, den Frieden oder den Komfort anderer Reisender oder Dritter verletzt oder die regelmäßige Durchführung des Reiseprogramms gefährdet und/oder behindert, hat der Reiseveranstalter das Recht, außer dem Anspruch auf Entschädigung (gemäß Absatz 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als ob der Reisende freiwillig den Vertrag beendet hat), die Reise für diesen Reisenden zu beenden und die Umsetzung der Pauschalreise ohne ihn fortzusetzen. Ist der Reisende in diesem Fall minderjährig, ist der Kunde verpflichtet, die Rückkehr des Reisenden auf eigene Kosten sicherzustellen.

Im Falle einer Vetragswidrigkeit haften der Kunde und der Reisende für Schäden, die ein Reisender, der Reiseveranstalter, ein an der Pauschalreise beteiligter Leistungserbringer oder ein Dritter erleidet. Der Geschädigte ist unverzüglich für diesen Schaden vom Kunden/Reisenden zu entschädigen, wobei der Reiseveranstalter von allen Ansprüchen auf dieser Grundlage freizustellen ist. Der Kunde und Reisende sind dabei verpflichtet, mit dem Anbieter dieser Dienstleistungen und dem Reiseveranstalter zusammenzuarbeiten. Der Kunde haftet gemeinschaftlich mit dem Reisenden für die Verpflichtungen des Reisenden aus dem vorherigen Satz.

Sofern der Kunde nicht persönlich an der Reise teilnehmen kann, ernennt er eine für die Reise verantwortliche Person, die dem Vertreter des Reiseveranstalters während der Reise als verantwortlicher Ansprechpartner, bzw. „Gruppenleiter“ zur Verfügung steht. Es wird davon ausgegangen, dass alle Informationen und Erläuterungen, die der Reiseveranstalter oder die Leistungserbringer am Bestimmungsort dem „Gruppenleiter" zur Verfügung stellen, dem Kunden selbst zur Verfügung gestellt wurden, obwohl er nicht physisch am Bestimmungsort ist.

 

4.3. Verpflichtungen des Reisevermittlers :

Der Reisevermittler, der im Namen eines Dritten die Reise vereinbart und dem die Informationen übermittelt wurden, ist verpflichtet den Reiseveranstalter über den Abschluss des Vertrags, der zur Erstellung der Pauschalreise führt, zu informieren und dem Reiseveranstalter alle erforderlichen Informaitonen zu übermitteln, damit der Reiseveranstalter allen Verpflichtungen nachkommen kann, unter der Vorraussetzung, dass alle Bedingungen unter Punkt B) Absatz 2. dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen erfüllt wurden.

 

4.4. Verpflichtungen des Reiseveranstalters :

Der Reiseveranstalter ist für die Ausführung der Pauschalreise als Ganzes verantwortlich, d.h. für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.

Sofern im Reiseprogramm nicht ausdrücklich anders angegeben, erbringt der Reiseveranstalter die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen in kroatischer, deutscher, italienischer oder englischer Sprache. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie dem Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements unterstützen. Wenn der Reisende solche Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeiführt, kann der Reiseveranstalter für seinen Beistand eine angemessene Vergütung verlangen. Diese Vergütung überschreitet auf keinen Fall die Kosten, die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstanden sind.

Wenn einer der Reisenden ein Minderjähriger ist, der ohne Begleitung eines Elternteils oder einer anderen berechtigten Person auf der Grundlage eines Pauschalreisevertrags, der die Unterbringung umfasst, mitreist, dann Angaben darüber, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Minderjährigen oder zu der an dem Aufenthaltsort des Minderjährigen für ihn verantwortlichen Person hergestellt werden kann.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle Informationen über den Kunden und den Reisenden als Geschäftsgeheimnis zu wahren und kann ohne deren Zustimmung, außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und erforderlichenfalls zum Zwecke der Vertragserfüllung, niemandem folgende Informationen der Reisenden zukommen lassen: Adresse, Reiseort und Reisezeitraum, Aufenthalt, bezahlter Reisepreis sowie die Namen der Mitreisenden.

Der Reiseveranstalter schließt jede Haftung aus, wenn er das Bestehen eines der Fälle nachweist, für den der Reiseveranstalter nicht verantwortlich ist. Für alle möglichen Schäden für die der Reiseveranstalter haften würde, mit Ausnahme von Körperverletzungen oder Schäden, die vom Reiseveranstalter vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden, ist die maximale Schadenshöhe in Artikel 45 Absatz 2 des Gesetzes über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen festgelegt.

Wenn für die Union verbindliche internationale Übereinkünfte oder darauf basierende gesetzliche Regelungen den Umfang des Schadenersatzes einschränken, der vom Leistungserbringer zu begleichen wäre oder die Bedingungen einschränkt, unter denen er verpflichtet ist, diesen Schaden zu beheben, dann gelten in diesem Fall diese Einschränkungen und Ausschlüsse entsprechend auch für den Reiseveranstalter, der sich in Bezug auf den Kunden und Reisenden darauf beziehen kann.

Schadenersatz oder Minderung des Pauschalpreises, auf den der Kunde gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem ZPUT (Kroatische Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen) und den geltenden internationalen Übereinkünften und gesetzlichen Regelungen Anspruch hat, werden voneinander abgezogen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, sich mit Sorgfalt um die Erbringung der Reiseleistungen sowie die Auswahl der Leistungserbringer zu kümmern und die Rechte und Interessen der Reisenden zu wahren.

Der Reiseveranstalter wird alle oben genannten Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig und in der beschriebenen Weise erfüllen, außer im Fall von "höherer Gewalt" oder veränderten Umständen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise die erforderlichen Belege, Gutscheine und Fahrkarten, Angaben zu den voraussichtlichen Abfahrtszeiten sowie die voraussichtlichen Zeiten für die Haltestellen, Verkehrsverbindungen und die Ankunft vorzulegen.

 

5. Änderung des vertraglich vereinbarten Preises der Pauschalreise

Ist im Pauschalreisevertrag das Recht des Reiseveranstalters vorgesehen, nach Abschluss des Vertrags den Pauschalpreis einseitig zu erhöhen, kann der Reiseveranstalter den vereinbarten Preis in einem der folgenden Fälle einseitig bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise erhöhen :

a) bei Änderungen des Preises für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen, jedoch nur, sofern im Vertrag ausdrücklich die Höhe oder der Anteil des Preises für die Beförderung der Reisenden im Pauschalpreis angegeben ist,

b) der Höhe der für Reiseleistungen, die Bestandteil des Vertrags sind, zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen, jedoch nur, sofern im Vertrag ausdrücklich die Höhe oder der Anteil dieser Steuern oder Gebühren im Pauschalpreis angegeben ist,

c) der für die betreffende Pauschalreise relevanten Wechselkurse, jedoch nur, sofern im Vertrag der Betrag der Reiseleistungen für eine bestimmte Währung oder deren Anteil im Pauschalpreis angegeben ist.

Im Falle einer solch einseitigen Erhöhung des Pauschalpreises erhöht der Reiseveranstalter den Preis einseitig um den Gesamtbetrag der Änderung des relevanten Parameters aus den Punkten a), b) und/oder c) und teilt dem Kunden dies schriftlich mit der Erläuterung der Erhöhung und der Berechnung mit. Der Kunde und die Reisenden akzeptieren eine solche einseitige Erhöhung des vertraglich vereinbarten Preises, wenn dieser bis (und einschließlich) 8% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises des Pauschalangebots beträgt.

Übersteigt die angegebene Preiserhöhung 8% des Pauschalpreises, hat der Kunde das Recht, die Reise zu stornieren bzw. den Vertrag ohne eine Rücktrittsgebühr zu beenden. Wenn der Kunde dem Reiseveranstalter nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Preisänderung eine schriftliche Kündigung des Vertrags übermittelt, gilt dies als wäre er mit der Preisänderung einverstanden.

Ist im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorgesehen, so hat der Kunde Anspruch auf eine Preissenkung, die jeglicher Verringerung der relevanten Parameter aus den Punkten a), b) und/oder c) genannten Kosten nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Pauschalreise entspricht. Im Fall einer Preissenkung hat der Reiseveranstalter das Recht, tatsächliche Verwaltungsausgaben von der dem Kunden geschuldeten Erstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Kunden belegt der Reiseveranstalter diese Verwaltungskosten.

 

6. Änderung anderer Bedingungen des Pauschalreisevertrags seitens des Reiseveranstalters

Nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Pauschalreise kann der Reiseveranstalter die Vertragsbedingungen einseitig ändern, indem er den Kunden darüber schriftlich informiert und sofern diese Änderung unerheblich ist, d.h. keines der Hauptmerkmale der reservierten Reiseleistungen wesentlich verändert, weder die Qualität noch der Wert der Pauschalreise verringert, noch verursacht es erhebliche Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten für den Reisenden. Wenn der Reiseveranstalter nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Pauschalreise gezwungen ist, eines der Hauptmerkmale der reservierten Reiseleistungen erheblich zu ändern oder die vertraglich vereinbarten besonderen Vorgaben der Reisenden nicht erfüllen kann, muss der Reiseveranstalter den Kunden sogleich darüber schriftlich informieren. Darin muss eine Beschreibung der vorgeschlagenen Vertragsänderungen sein und eine eventuelle Ersatz-Pauschalreise, die der Reiseveranstalter dem Kunden anbieten kann. Sofern in einer solchen schriftlichen Mitteilung des Reiseveranstalters es nicht anders angegeben ist, gilt der Vertrag als beendet, wenn der Kunde den Rieseveranstalter nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich darüber informiert, dass er den geänderten Vertrag oder die Ersatz-Pauschalreise akzeptiert. Der Reiseveranstalter wird spätestens innerhalb von 14 Tagen den bisher bezahlten Betrag an den Kunden/die Reisenden zurücküberweisen, wobei der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz hat, es sei denn, der Reiseveranstalter weist nach, dass die vorgeschlagenen Vertragsänderungen aus Gründen erfolgen, für die der Reiseveranstalter nicht verantwortlich ist. Wenn die Vertragsänderungen eine Pauschalreise geringerer Qualität oder geringerem Preis zu Folge haben, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preissenkung.

 

7. Kann ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht erbracht werden

Kann ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht dem Pauschalreisevertrag gemäß erbracht werden, so bietet der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten für den Kunden/Reisenden angemessene andere Vorkehrungen zur Fortsetzung der Pauschalreise an, die nach Möglichkeit den vertraglich vereinbarten Leistungen qualitativ gleichwertig oder höherwertig sind; dies gilt auch dann, wenn die Reisenden nicht wie vereinbart an den Ort der Abreise zurückbefördert werden. Haben die vorgeschlagenen anderen Vorkehrungen eine Pauschalreise von geringerer Qualität, als die in dem Pauschalreisevertrag vereinbarte Leistung zur Folge, so gewährt der Reiseveranstalter dem Kunden/Reisenden eine angemessene Preisminderung. Der Kunde kann die vorgeschlagenen anderen Vorkehrungen nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit den in dem Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist.

Hat die Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen und hat der Reiseveranstalter es versäumt, innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so kann der Kunde ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Preisminderung und/oder Schadenersatz verlangen. Können keine anderen Vorkehrungen angeboten werden oder lehnt der Kunde die vorgeschlagenen anderen Vorkehrungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so hat der Kunde gegebenenfalls Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch ohne Beendigung des Pauschalreisevertrags. Ist die Beförderung von Personen Bestandteil der Pauschalreise, so sorgt der Reiseveranstalter in den Fällen aus den beiden vorhergehenden Absätzen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen außerdem für die unverzügliche Rückbeförderung des Reisenden mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst ohne Mehrkosten für den Reisenden. Zusätzliche Kosten trägt der Reiseveranstalter. Wenn der Reiseveranstalter im Rahmen der Pauschalreise Dienste anderer Anbieter vermittelt, ist er für deren Leistungserbringung nicht verantwortlich. Im Vertrag wird dies ausdrücklich angegeben und dem Reisenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verantwortlichen Anbieter bereitgestellt. Mit der Buchung und dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde/Reisende auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen verantwortlichen Anbieter.

 

8. Kostenübernahme der erforderlichen Unterkunft

Ist die in dem Pauschalreisevertrag vereinbarte Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, so übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem. Sind in den Unionsvorschriften über Passagierrechte für das die Rückbeförderung des Reisenden betreffende Beförderungsmittel längere Zeiträume vorgesehen, so gelten diese Zeiträume. Die Kostenbeschränkung gemäß dem vorherigen Absatz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 und deren Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern der Reiseveranstalter vor Abschluss des Pauschalreisevertrags von ihren besonderen Bedürfnisse in Kenntnis gesetzt wurde. Zur Beschränkung der Haftung nach den Bestimmungen dieses Abschnitts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Reiseveranstalter keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände geltend machen, wenn sich der betreffende Beförderer nach geltendem Unionsrecht nicht auf solche Umstände berufen kann.

 

9. Reiseunterlagen, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die notwendigen Reiseunterlagen werden dem Kunden 5 bis 7 Tage vor Reiseantritt überreicht oder per E-Mail gesendet, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Diese Reiseunterlagen enthalten die Informationen, die für die reibungslose Durchführung des Reiseprogramms erforderlich sind, die Kontaktdaten eines Vertreters des Reiseverantstalters, an den sich der Reisende in dringenden Fällen wenden kann sowie die Kontaktdaten des Reiseverantstalters („Kontaktstelle“).

Die in den endültigen Reisedokumenten angegebenen personenbezogenen Daten müssen vollständig mit den Daten in den amtlichen Dokumenten, die die Reisenden gemäß den Regeln jedes einzelnen Landes mit sich führen müssen, übereinstimmen. Im Falle, dass fehlerhafte Daten eine Verspätung, zusätzliche Kosten oder den Abbruch der Reise verursachen, trägt der Reisende selbst alle enstandenen Kosten, die für den Kunden, seine Mitreisenden, den Reiseveranstalter und den Leistungserbringer entstehen. Wenn Dokumente während der Reise verloren gehen oder gestohlen werden, trägt der Reisende selbst die Kosten für die Ausstellung neuer Dokumente. Der Reiseveranstalter wird im Falle der oben beschriebenen Situation Hilfe leisten, jedoch unter Berücksichtigung des ungestörten Ablaufs des Reiseprogramms. Sollte für einen Reisenden ein Visum erfoderlich sein, kann der Reiseveranstalter, insofern möglich, auf Antrag des Reisenden bei der Antragstellung des Visums helfen. Der Reiseveranstalter garantiert nicht die Austellung eines Visums. Der Reiseveranstalter ist nicht für die Entscheidungen von Zoll-, Polizei- und anderen staatlichen Behörden für die Nicht-Einreise der Reisenden verantwortlich. Ausländische Bürger, die eine Reise über den Reiseveranstalter buchen möchten, können sich über das Visumsregime der Republik Kroatien in den Botschaften ihrer eigenen Länder erkundigen und konsultieren sowie die Website des kroatischen Außenministeriums besuchen:http://www.mvep.hr/

 

10. Kategorisierung und Beschreibung der Leistungen

Die angebotenen Unterkünfte in den Reiseprogrammen des Reiseveranstalters sind gemäß der offiziellen Kategorisierung des kroatischen Ministeriums für Tourismus oder einer anderen zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Austellung des Programms beschrieben. Ernährung, Komfort und andere Dienstleistungen, die das Hotel/Apartment anbietet, sind unter der Aufsicht des kroatischen Ministeriums für Tourismus. Die Standards der Unterkünfte und Dienstleistungen sind verschieden und nicht miteinander vergleichbar. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für mündliche oder schriftliche Informationen, die über eine Dritte Person übermittelt wurden und nicht im Einklang mit der Beschreibung von Dienstleistungen und Unterkünften aus dem offiziellen Angebot hervorgehen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler oder spätere Änderungen in den neuen Versionen von Werbematerialien und Programmen, auf die der Reiseveranstalter den Reisenden vor Abschluss des Vertrags aufmerksam gemacht hat. Daher gelten die Informationen im Vertrag als relevant und nicht die im Werbematerial.      

Wenn möglich, wird der Reiseveranstalter versuchen, die im vorhinein eingereichte Anfrage des Reisenden auf zusätzliche Unterkunftsleistungen (Haustiere, Zustellbetten, Kinderbettchen, bestimmte Zimmerkategorien, Trainingszeiten usw.) nachzukommen, kann jedoch nicht garantieren, dass diese Anfragen erfüllt werden, sofern diese nicht im Voraus mit dem Leistungserbringer vereinbart und im Pauschalreisevertrag vorgesehen sind. Die Unterbringung in Einzelzimmern entspricht normalerweise nicht dem Standard eines Doppelzimmers. Bei der Unterbringung in einem Dreibettzimmer muss der Kunde berücksichtigen, dass es sich dabei meistens um ein Doppelzimmer mit einem Zustellbett handelt, bei dem die Unterbringung einer dritten Person nicht dem Standard der Unterbringung der beiden anderen Personen im Zimmer entspricht. Dabei handelt es sich normalerweise um ein ausziehbares Bett, das nicht die gleiche Größe und den selben Komfort bietet wie ein normales Bett und dadurch eher für ein Kind geeignet ist. Alle Informationen, Daten und Fotos, die sich auf die Unterkünfte beziehen, hat der Reiseveranstalter vom Leistungserbringer erhoben. Auch wenn alle Informationen von den Mitarbeitern des Reiseveranstalters überprüft wurden, haftet der Reiseveranstalter nicht für Fehler, Auslassungen oder Verzögerungen bei der Aktualisierung dieser oder anderer Informationen im Web.

 

11. Aufteilung auf die Zimmer / Apartments

Die Zimmer- bzw. Apartmentaufteilung wird im Bestimmungsort von der Rezeption getätigt. Insofern der Kunde nicht ausdrücklich eine bestimmte Art von Zimmern/Apartments vereinbart hat, akzeptiert er jede im Objekt offiziell registrierte Unterkunftseinheit, die in dem vom Reiseveranstalter erhaltenen Angebot beschrieben ist. Das Einchecken in die Zimmer/Apartments ist in der Regel nicht vor 15:00 Uhr am Anreisetag möglich und der Check-out bis 10:00 Uhr am Abreisetag. Anreisen nach 19:00 Uhr müssen im Voraus angekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Im Falle eines früheren Check-in oder späteren Check-out wird der Reiseveranstalter versuchen, eine geeignete Aufbewahrungsstelle für das Gepäck zu organisieren, kann jedoch nicht garantieren, dass diese Anfrage erfüllt wird.

 

12. Buchung

Der Kunde kann beim Reiseveranstalter eine Anfrage für die Organisation einer Pauschalreise persönlich in der Zweigstelle des Reiserveranstalters, per Telefon, Fax, E-Mail oder über die Website des Reiseveranstalters www.gat.hr stellen. Für die Bestätigung der Reservierung ist der Kunde verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine Anzahlung in Höhe des im Vertrag angegebenen Betrags zu zahlen. Der Kunde leistet die Anzahlung auf der Grundlage eines schriftlichen Vertragsentwurfs, den der Reiseveranstalter dem Kunden unter Angabe der Anzahlungsfrist vorlegt. Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Reiseveranstalter den vollen Betrag der im Vertrag festgelegten Anzahlung erhalten hat. Die Anzahlung ist im Preis des Pauschalangebots enthalten. Wenn der Kunde die Anzahlung nicht innerhalb der im Vertragsentwurfs angegebenen Frist zahlt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Reservierungsantrag storniert und den genannten Vertragsentwurf nicht angenommen hat, womit der genannte Vertragsentwurf als ungültig gilt. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag bis zum Gesamtpreis des Pauschalangebots innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist an den Reiseveranstalter zu zahlen. Wenn der verbleibende Betrag des Pauschalpreises nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Vertrag gekündigt hat und der Kunde verpflichtet ist, dem Reiseveranstalter die vereinbarte Rücktrittsgebühr zu begleichen.  

 

13. Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter bei der Buchung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25% des Gesamtbetrages zu tätigen, während der Restbetrag spätestens 30 Tage vor der angekündigten Anreise zu zahlen ist. Auf Wunsch des Leistungserbringers oder nach Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter können diese Zahlungsbedingungen geändert werden. Der im Vertrag stehende Absatz „Zahlungen“ muss die endgültig vereinbarten Zahlungsbedingungen enthalten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch eine einseitige Erklärung zu beenden, wenn er keine Anzahlung und/oder den Nachweis für die Zahlung des Restbetrages innerhalb der vereinbarten Frist nicht erhalten hat. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz und etwaige Kosten für Visum, Versicherungen und ähnliche Entgelte/Kosten und ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter für die vertraglich vereinbarten Rücktrittsgebühren aufzukommen, als ob er selbst die Reise abgesagt hätte. Der Reiseveranstalter kann im eigenen Namen oder auf Antrag eines Hoteliers, Sportplatzinhabers oder eines anderen Leistungsanbieters, von Reisenden nicht nur die Zahlung für diese Leistungen einfordern sondern auch eine Kaution. Die Kaution wird den Reisenden vollständig zurückerstattet, falls keine Schäden whärend des Aufenthaltes in den Unterkünften oder bei der Nutzung der Sportanlagen und Sportausrüstung verursacht wurden. Nach Erhalt des Gesamtbetrages unterbreitet der Reiseveranstalter dem Kunden einen Gutschein (Voucher), den der Kunde an der Rezeption oder der Sportanlage vorlegt und übt damit das Recht aus, die Reiseleistungen gemäß des Pauschalreisevertrags zu nutzen.  

  

14. Rücktritt des Kunden vom Pauschalreisevertrag

 

Stornierung der kompletten Gruppe : der Kunde kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form (per E-Mail, Post oder Faks) erfolgen. Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr verlangen. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden pauschalen Rücktrittsgebühren unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Als Änderung wird die Änderung der Pesonenanzahl, der Leistungen oder des An- bzw. Abreisedatums angesehen. Im Falle, dass eine solche Änderung der Reservierung nicht möglich ist und der Kunde daher von der bestätigten Reservierung zurücktreten möchte, gelten die nachstehenden Stornierungsbedingungen.

Im Falle einer Stornierung und der Beendigung des Vertrags ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung (werktags bis 15.00 Uhr) die Grundlage für die Berechnung der Stonierungsgebühren wie folgt:

Die genannten Stornogebühren gelten auch für Änderungen des Anreisedatums oder der Unterkunft, bzw. des Zimmertyps/Apartments sowie alle sonstigen relevanten Änderungen. Wenn für einzelne Programme und Reisen bestimmte Vereinbarungen gelten, wird der Reiseveranstalter diese bei Vertragsabschluss angeben und anwenden. Der Vertrag muss unter dem Absatz „Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Stornokosten“ die definitv vereinbarten Stornierungsbedingungen enthalten. Ist der Schaden tatsächlich höher als oben angegeben, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, nach Beweisvorlage der realen Kosten, den Schaden der tatsächlichen Kosten und höchstens 100% des Pauschalreisepreises zu berechnen. Auf Ersuchen des Kunden begründet der Reiseveranstalter die Höhe der Rücktrittsgebühren. Der Reiseveranstalter hat das Recht, dem Kunden die Beendigung des Vertrags in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, aus welchem ​​Grund der Kunde den Vertrag beendet, es sei denn, der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufgrund von Vertragswidrigkeiten des Reiseveranstalters zu beenden. Ungeachtet des vorherigen Satzes hat der Kunde das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall: (I) ist der Kunde nicht verpflichtet, die oben genannte Gebühr für die Kündigung des Vertrags zu zahlen; (II) hat der Kunde Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen; (III) hat der Kunde keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung. Sofern der Kunde direkt oder über den Reiseveranstalter bei einer Versicherungsgesellschaft eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung, der von der Versicherungsgesellschaft ausschließlich im Rahmen der Versicherungspolice gezahlten Mittel. Alle Bedingungen und Fristen für die Rückerstattung von Geldern, die direkt im Namen der Entschädigung gezahlt werden, werden direkt zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden vereinbart. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Nichtanerkennung oder den Widerspruch, den die Versicherungsgesellschaft dem Kunden auf seine Zahlungsaufforderung im Rahmen der Versicherungspolice sendet, auch wenn die Versicherung vom Kunden mit der Versicherungsgesellschaft über den Reiseveranstalter als Vermittler abgeschlossen wurde.

 

Stornierungen einzelner Gruppenmitglieder : bei Pauschalangeboten für Gruppen muss vom Kunden/Reisenden insbesondere die Mindestteilnehmeranzahl berücksichtigt werden, für die das Angebot nach seinem Wunsch erstellt und die Reservierung vorgenommen wurde. Insofern die vereinbarte Mindestteilnehmeranzahl und -dauer erreicht sind, sind folgende Einzel-Stornierungen kostenfrei möglich :

Für weitere oder spätere Einzel-Stornierungen (03 – 00 Tage vor Anreise) werden Entschädigungspauschalen wie im Falle einer Stornierung der kompletten Gruppe angewendet. Der Austausch von Gruppenmitgliedern (Namensänderungen) ist jederzeit möglich und wird nicht als Einzel-Stornierung angesehen.

 

15. Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden

Vor Beginn der Pauschalreise kann der Kunde den Pauschalreisevertrag auf einen anderen Reisenden, der alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen. Der Kunde ist verpflichtet den Reiseveranstalter über diese Änderung spätestens 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger zu benachrichtigen. Der Kunde, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und der Reisende, der in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden, der den Vertrag überträgt, über die tatsächlichen Kosten der Übertragung. Diese Kosten dürfen nicht unangemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten des Reiseveranstalters infolge der Übertragung des Pauschalreisevertrags nicht übersteigen. Der Reiseveranstalter stellt dem Kunden, der den Vertrag überträgt, einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrags ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten aus.

 

16. Regeln zur Nutzung der Sportanlagen

Der Kunde/Reisende akzeptiert nach Abschluss des Vertrags die Regeln zur Nutzung der Sportanlagen in den einzelnen Destinationen, die zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrags sind. Der Kunde ist vor dem Abschluss des Vertrags dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter sein bevorzugtes Programm zur Nutzung der angebotenen Sportanlagen zukommen zu lassen. Der Reisende kann verlangen, dass die Nutzung der Sportanlagen gemäß dem eingereichten Programm Teil der Pauschalreise ist, bzw. Teil des Pauschalreisevertrags mit dem Reiseveranstalter oder, dass die Kosten für die Sportanlagen direkt vor Ort dem Leistungserbringer nach tatsächlicher Nutzung beglichen werden. Der Reisende übt sportliche Aktivitäten am Bestimmungsort ausschließlich auf eigen Gefahr aus, obwohl diese ein wesentliches Merkmal der Pauschalreise sind. Vor der Nutzung der Sportanlagen und -geräte ist der Reisende verpflichtet, diese gründlich zu prüfen und mögliche Gebrauchsanweisungen vom Vertreter des Leistungserbringers zu beantragen. Die Leistungserbringer sind Hoteliers, Städte, Gemeinden oder kommunale Eigenbetriebe, die die Sportanlagen in den einzelnen Destinationen verwalten. Ausschließlich berechtigte Personen, bzw. die Eigentümer der Sportanlagen nehmen die Einteilung der Trainingsplätze und –zeiten vor. In dieser Hinsicht hat der Reiseveranstalter keine Verpflichtung, außer der Weitergabe des eingereichten Programms, bzw. des Wunschprogramms, das für den Reiseveranstalter und den jeweiligen Leistungserbringer unverbindlich ist. Die Eigentümer der Sportanlagen, bzw. die dazu berechtigten Personen, werden natürlich versuchen die Wünsche zu erfüllen, können aber nicht garantieren, dass die Nutzung der Sportanlagen letztendlich nach dem gewünschten Programm des Kunden/Reisenden realisiert wird. Dies gilt insbesondere bei Sportarten, die im Freien ausgeübt werden. Die Eigentümer der Sportanlagen, bzw. die dazu berechtigten Personen, behalten sich das Recht vor, die Nutzung der Sportanlagen bei schlechtem Wetter oder unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, die bei der Zusammensetzung des Angebots nicht vorhersehbar waren, dem Kunden/Reisenden zu verweigern. Wenn festgestellt wird, dass die Sportanlagen im Freien nicht für sportliche Einheiten geeignet sind, tragen dafür ausschließlich die Leistungserbringer die Verantwortung. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Kunden/ Reisenden für die nicht in Anspruch genommenen Sporteinheiten eine Rückerstattung zu leisten, insofern diese schuldens des Leistungserbringers nicht abgehalten und laut dem Pauschalreisevertrag dem Reiseveranstalter bezahlt wurden. Eine zusätzliche Minderung des Gesamt-Pauschalreisepreises ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Das im Vertrag angegebene Programm für die Nutzung der Sportanlagen gilt als endgültig. Insofern der Kunde/Reisende das Programm für die Nutzung der Sportanlagen ändern möchte, ist er verpflichtet, den Reiseveranstalter vor Beginn der Reise und spätestens 14 Tage vor Beginn der Reise darüber zu informieren. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Änderung an den Leistungserbringer weiterzuleiten, kann dem Kunden/Reisenden aber nicht garantieren, dass die Änderung möglich ist. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet die Beschreibungen der Sportanlagen sowie deren Anwendungshinweise in den Angeboten des Reiseveranstalters genau durchzulesen, da diese zeitgleich Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.          

 

17. Personenbeförderung

Der Reiseveranstalter arbeitet nur mit zugelassenen Beförderungsunternehmen zusammen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die in den vorvertraglichen Informationen festgelegten Beschränkungen in Bezug auf die Menge und das Gewicht des Gepäcks, das das jeweilige Beförderungsmittel pro Person für die Reise annehmen kann, zu berücksichtigen. In allen Beförderungsmitteln sind Alkohol und Tabakerzeugnisse verboten. Der Kunde ist verpflichtet, das eingereichte Reiseprogramm durchzugehen und die Abfahrtszeiten einzuhalten. Verzögerungen wegen Staus oder schlechten Wetterverhältnissen sind nicht vorhersehbar und der Reiseveranstalter übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.

 

18. Kinderermäßigungen und andere Begünstigungen

Der Kunde ist verpflichtet, auf die Kinderermäßigungen sowie andere Begünstigungen, die in den Angeboten/Reiseprogrammen gesondert aufgeführt sind, zu achten. Bei der Buchung der Unterkünfte für Kinder oder Gruppen von Kindern ist es besonders wichtig, über die genauen Geburtsdaten der Kinder zu verfügen, damit die Ermäßigungen richtig berechnet werden können.  

 

19. Reisegepäck

Das Reisegepäck wird auf Risiko des Reisenden transportiert, weshalb es vorteilhaft wäre eine Reisegepäckversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für beschädigte oder verlorene Gepäckstücke sowie gestohlene Gepäckstücke oder andere Wertgegenstände in der reservierten Unterkunft. Im Falle von beschädigtem oder verlorenem Gepäck gibt der Reisende eine Anzeige beim Leistungserbringer und bei der zuständigen Polizeidienststelle auf.

 

20. Reiseversicherung

Nach Abschluss des Pauschalreisevertrags, dessen Bestandteil auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wird davon ausgegangen, dass dem Kunden/Reisenden zusätzliche Versicherungen angeboten und empfohlen wurden: Unfallversicherung und Reisekrankenversicherung, Beschädigung und Verlust von Gepäck, freiwillige Krankenversicherung während der Reise und des Aufenthaltes im Ausland, Reiserücktrittsversicherung und Versicherung zur Deckung der Reise- und Rücksendungskosten bis zum Ausgangspunkt bei Unfall und Krankheit. Beantragt ein Reisender eine solche Versicherung, so kann er diese direkt mit einer Versicherungsgesellschaft oder mit dem Reiseveranstalter vereinbaren, wobei der Reiseveranstalter hier nur als Vermittler handelt. Die Informationen zum Inhalt dieser Versicherungen und ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft bezüglich des Versicherungsvertrags sind jederzeit auf folgenden Websites des Reiseveranstalters verfügbar: www.gat.hr. Sofern im Pauschalreisevertrag nicht ausdrücklich angegeben, sind die Preise dieser Versicherungen nicht im Preis des Pauschalreise enthalten. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft mit Abschluss des Reisevertrags abgeschlossen und kann nicht nachträglich beim Reiseveranstalter vereinbart werden. Sofern der Kunde/Reisende die benötigten Daten für die Versicherungspolice nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Frist übermittelt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde/Reisende keine Reiseversicherung abschließen möchte oder diese selbst organsieren wird. Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage des Wertes der Reise und gemäß der Preisliste der Versicherungsgesellschaft berechnet. Unvorhergesehene Hindernisse als Grund für den Reiserücktritt werden von jeder Versicherungsgesellschaft in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen festgelegt. Im Falle einer Stornierung wird die Höhe der Prämie für die Stornierungsversicherung nicht zurückerstattet. Außerdem werden dem Kunde/Reisenden bei einer Stornierung die Kosten des Visums und die Reservierungskosten nicht erstattet, auch wenn der Kunde/Reisende eine Reiserücktrittsverischerung abgeschlossen hat. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine angemessene Gebühr gemäß den Bestimmungen in Absatz 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erheben. Weitere Versicherungsbedingungen sind in der Versicherungspolice enthalten, die dem Reisenden zugesandt oder überreicht werden.

Mit der Zahlung der Reiserücktrittsversicherung überweist der Reisende alle seine Anforderungen an die Versicherungsgesellschaft, deren Versicherungspolice er besitzt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Ansprüche der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Buchung zu realisieren. Die Aufsichtsbehörde für die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen ist die kroatische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (HANFA), Franje Račkog 6, p.p. 164, 10000 Zagreb.

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21. Beendigung des Pauschalreisevertrags seitens des Reiseveranstalters oder Änderung der Pauschalreise

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise beenden und dem Kunden alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen voll erstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung leisten zu müssen, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und der Reiseveranstalter den Kunden innerhalb der im Vertrag gesetzten Frist vom Rücktritt des Vertrags in Kenntnis setzt, jedoch spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen und sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen.

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise beenden und dem Kunden alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen voll erstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung leisten zu müssen, wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Kunden unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise von der Beendigung des Vertrags in Kenntnis setzt.

Der Reiseveranstalter leistet alle Erstattungen von dem Kunden oder in seinem Namen für die Pauschalreise geleisteten Beträge abzüglich einer angemessenen Rücktrittsgebühr zurück. Der Reisende erhält diese Erstattungen oder Rückzahlungen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Beendigung des Pauschalreisevertrags.

 

22. Beschwerdeverfahren

Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, unverzüglich über die im Vertag angegebene Kontaktstelle des Reiseveranstalters jede während der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen bemerkte Vertragswidrigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände mitzuteilen. Bei Vertragswidrigkeit einer Reiseleistung hilft der Reiseveranstalter dem Mangel ab, es sei denn, dies ist unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Sofern der Reiserveranstalter die Vertragswidrigkeit aus den genannten Gründen nicht korrigiert, hat der Kunde Anspruch auf eine Preissenkung und zusätzlichen Schadenersatz, es sei denn, der Reiseveranstalter weist nach, für die Vertragswidrigkeit nicht verantwortlich zu sein. Schafft der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden festgesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe für die Vertragswidrigkeit, so kann dies der Kunde selbst tun und die Rückzahlung der erforderlichen Ausgaben verlangen. Eine Fristsetzung durch den Kunden ist nicht erforderlich, wenn der Reiseveranstalter sich weigert, Abhilfe für die Vertragswidrigkeit zu schaffen, oder wenn unverzügliche Abhilfe notwendig ist. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, mit dem Leistungserbinger und dem Reiseveranstalter in guter Absicht zusammenzuarbeiten, um die Vertragswidrigkeiten zu beseitigen. Wenn der Kunde/Reisende noch vor Ort die Lösung, die der bezahlten Leistung entspricht, akzeptiert, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, eine nachfolgende Beschwerde zu akzeptieren. Insofern nach der Intervenierung vor Ort das Problem nicht behoben wurde, ist der Kunde/Reisende verpflichtet, spätestens 8 Tage nach dem Aufenthalt eine schriftliche Beschwerde zusammen mit allen Dokumenten und Bildern zur Begründung der Beschwerde an den Reiseveranstalter per E-Mail oder Post an seine Adresse zu senden.

Der Reiseveranstalter wird nur vollständig eingereichte Beschwerden prüfen, die innerhalb von 8 Tagen nach dem Aufenthalt eingegangen sind. Solange das Verfahren andauert, insgesamt 28 Tage nach Einreichung der Beschwerde verzichtet der Kunde/Reisende unwiderruflich auf die Vermittlung einer anderen Person, des Verbraucherschlichtungszentrums der kroatischen Wirtschaftskammer oder anderer Institutionen sowie eine Bereitstellung der Informationen in den Medien. Ebenso verzichtet der Kunde/Reisende in diesem Zeitraum auf ein Klagerecht. Die höchste Entschädigung für eine Beschwerde ist der Betrag der beworbenen Reiseleistung. Die Entschädigung kann weder die bereits genutzten Leistungen noch den Gesamtbetrag der Leistungen umfassen. Dies schließt das Recht des Reisenden aus, den idealen Schaden auszugleichen.

Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für klimatische Bedingungen, Wetterbedingungen, die Reinheit des Meeres und die Meerestemperatur im Bestimmungsort sowie für andere ähnliche Situationen und Ereignisse, die zur Unzufriedenheit des Reisenden führen können und nicht Teil der Qualität der Unterkünfte sind (z.B. schlechtes Wetter, schlechte Instandhaltung der Strände, große Entfernung zwischen Strand und gebuchter Unterkunft, übermäßiger Verkehrslärm, Diebstahl oder Sachbeschädigung usw.).

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Hinweis zum Einreichen einer Beschwerdegemäß Art. 6 Abs. 1 Punkt 3 des kroatischen Gesetzes über die Erbringung von Tourismus-Dienstleistungen und Art. 10 Absätze 1 - 6 des Verbraucherschutzgesetzes informieren wir die Nutzer der Reiseleistungen, dass eine schriftliche Beschwerde über die Qualität der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen wie folgt eingereicht werden kann:

Die Rückmeldung auf Ihre Beschwerde erhalten Sie schriftlich binnen 15 Tagen nach Eingang der Beschwerde, weshalb wir Sie bitten Ihrer Kontaktadresse anzugeben, um Ihnen antworten zu können.

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Alternative-Streitbeilegung-Gesetz : das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz sieht vor, dass es zur Beilegung von allen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen/Reiseveranstaltern eigene Schlichtungsstellen geben muss, so auch eine Online-Streitbeilegungsplattform für über das Internet gekaufte Dienstleistungen, über die der Verbraucher Streitbeilegungsverfahren einleiten kann.

 

Die Online-Streitbeilegungsplattform: laut der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (kurz : ODR-Verordnung), müssen Online-Händler über eine Online-Streitschlichtungsplattform auf Ihrer Internetseite informieren. Der Link für die Streitbeilegungsplattform muss auf der Internetseite leicht zugänglich veröffentlicht sein. Dies gilt für Händler, die mit Verbrauchern Online Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen. Im Falle eines Streits haben Verbraucher und Unternehmer die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen, bzw. ein Verfahren zur Online-Streitbeilegung über die Plattform einzuleiten, die unter folgendem Link zu finden ist: ONLINE-STREITBEILEGUNG 

 

Schlichtungsstelle : die zuständige Schlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung ist die kroatische Handelskammer, Rooseveltov trg 2, 10000 Zagreb, Webseite : HANDELSKAMMER-STREITBEILEGUNG 

 

23. Verbundene Reiseleistungen

Der Reisende kann keine Rechte in Anspruch nehmen, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, außer dem Insolvenzschutz des Reiseveranstalters.

Verbundene Reiseleistungen sind mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen, die für den Zweck derselben Reise erworben werden, bei der es sich nicht um eine Pauschalreise handelt (z.B. individuelle Hotelreservierungen, Flugtickets, Personenbeförderung und andere zusätzliche Leistungen). Bei verbundenen Reiseleistungen handelt der Reiseveranstalter im Namen und im Auftrag des Leistungserbringers (Fluggesellschaften, Hotels, Reisebüros u.Ä.), wobei die Leistungserbringer allein verantworlich für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind. In den abschließenden Reisedokumenten enthält der Reisende alle Kontaktinformationen des jeweiligenn Leistungserbringers.

 

24. Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insovenz des Reiseveranstalters sollten gemäß dem kroatischen Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Reisende, die die Reise bereits angetreten haben sowie diejenigen Reisenden, die Anzahlungen getätigt haben, auf schnellstem Weg die im Reisevertrag oder einem anderen Dokument angegebene Versicherungsgesellschaft des Reiseveranstalters kontaktieren. Der Reiseveranstalter hat eine abgeschlossene Insolvenzabsicherung bei folgender Versicherungsgesellschaft: Croatia osiguranje d.d., Vatroslava Jagića 33, 10000 Zagreb, OIB: 26187994862, tel: +385 800 1884, fax: +385 1 6332020, e-mail: obradasteta.krediti@crosig.hr, Vertragsnummer: 298161000060, abgeschlossen am: 28.12.2020. Die Reisenden können außerdem folgende zuständige Behörde in Kroatien kontaktieren: Ministarstvo turizma, Prisavlje 14, 10000 Zagreb, e-mail: pravni@mint.hr, tel: +385 1 6169243. Dies gilt als Versicherungsbescheinigung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Reiseveranstalters.

 

25. Haftpflichtversicherung

Gemäß dem kroatischen Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungenhat der Reiseveranstalter mit einer Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, für den Fall, dass der Reiseveranstalter seine vertraglichen Verpflichtungen dem Reisenden gegenüber in Bezug auf die Reise nur teilweise, nicht ordnungsgemäß oder gar nicht erfüllen kann. Daten der Versicherungsgesellschaft: Croatia osiguranje d.d., Vatroslava Jagića 33, 10000 Zagreb, OIB: 26187994862, tel: +385 800 1884, fax: +385 1 6332020, e-mail :  obradasteta.krediti@crosig.hr, Vertragsnummer: 078160048111, abgeschlossen am : 30.12.2020. Dies gilt als Bescheinigung für die Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters.

 

26. Datenschutz personenbezogener Daten (DSGVO)

Der Kunde/Reisende stellt freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung. Die personenbezogenen Daten des Kunden/Reisenden werden für die Realisierung der vertraglich vereinbarten Pauschalreise benötigt und werden für die weitere Kommunikation, Auftragsvergabe und Ausführung der Reiseleistungen der Pauschalreise verwendet. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden/Reisenden gemäß den geltenden Vorschriften, einschließlich der DSGVO, zu verarbeiten, zu verwenden und zu speichern und diese nicht außer Landes zu bringen oder an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von Partnern und Mitarbeitern, die an der Umsetzung der Pauschalreise beteiligt sind. Die personenbezogenen Daten des Kunden/Reisenden werden gemäß der Entscheidung des Reiseveranstalters, über die Art und Weise der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, in der Datenbank gespeichert. Sofern der Kunde/Reisende seine Zustimmung gegeben hat, kann der Reiseveranstalter die personenbezogenen Daten des Kunden/Reisenden für Marketingzwecke verwenden (z.B. Benachrichtigungen, Aktionen, Werbe-aktionen, Newsletter). Der Kunde sowie jeder Reisende können jederzeit die Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten für Marketingzwecke verweigern, indem sie eine E-Mail mit der Abmeldungsanfrage an folgende E-Mail senden: gat@pu.t-com.hr.  

Ein Einwand gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken hat keine Auswirkung auf die Vertragsabwicklung und/oder Durchführung der angeforderten Reiseleistung.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, die seit dem 25.05.2018 in Kraft getreten ist und dem Gesetz der Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung vom 03.05.2018 hat der Reiseveranstalter folgende Richtilinien und Verfahren am 24.05.2018 verabschiedet :

 

INFORMATIONEN ZUR ERHEBUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

DATENSCHUTZPOLITIK

INFORMATIONSSICHERHEITSPOLITIK

 

Außer den genannten Richtlinen und Verfahren hat der Reiseveranstalter auch die Datenspeicherungsrichtlinie als auch das Verfahren zur Vorfallverwaltung übernommen und führt Datenverarbeitungsaufzeichnungen, Aufzeichnungen über Datenverletzungen und ein Diagramm des Datenflusses. Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er die angegebenen Regeln gelesen hat, dass er alle Reisenden mit ihnen vertraut gemacht hat und dass er und die Reisenden die angegebenen Regeln vollständig verstanden und akzeptiert haben.

 

27. Organisierte Reisen durch anderer Reiseveranstalter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Pauschalreisen bei denen GAT der Reiseveranstalter ist und nicht im Falle, wenn GAT Reiseleistungen anderer Reisebüros vermittelt und/oder verkauft. Im letzteren Fall wird dann der verantwortliche Reiseveranstalter im Vertrag angeführt und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters.

 

28. Schlussbestimmungen

Die Zustellung einer Mitteilung zwischen den Vertragsparteien gemäß dem Vertrag gilt als ordnungsgemäß, wenn sie schriftlich versandt wird: (I) per Einschreiben mit Rückschein oder (II) per E-Mail an die letzte von einer Vertragspartei mitgeteilten E-Mail-Adresse. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der Adresse oder E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Mitteilungen an den Reiseveranstalter und ist verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich über Änderungen der Daten schriftlich zu informieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen alle aktuellen Reisebedingungen und –anweisungen aus, Ausgabe 24.05.2018. der EU-Richtlinie 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015. über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die seit dem 01.07.2018. in Kraft ist, bzw. dem kroatischen Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen ab dem 01.01.2018. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags, den der Kunde mit dem Reiseveranstalter abschließt. Mögliche/vorhersehbare Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zusammen im Text des Reiseprogramms aufgeführt werden. Mit der Vertragsunterzeichnung akzeptiert der Kunde das Reiseprogramm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die EU-Richtlinie 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31990L0314&from=DE, bzw. das kroatische Gesetz über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen vom 01.01.2018. unter: https://www.zakon.hr/z/343/Zakon-o-pru%C5%BEanju-usluga-u-turizmu.

Die zuständige Behörde, deren offizielle Aufsicht die Tätigkeit der Reiseveranstalter bei der Erbringung der Dienstleistungen im Torismus ist, ist: das kroatische Ministerium für Tourismus – Abteilung der Tourismusinspektion, Šubićeva 29, 10000 Zagreb, e-mail turisticka.inspekcija@dirh.hr, tel: + 385 1 2375 100.

Die Vertragsparteien werden versuchen, alle möglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich seiner Ausführung und Beendigung) einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, befindet sich das zuständige Gericht in Pula, Kroatien. Das anwendbare Recht ist das Recht der Republik Kroatien (mit Ausnahme der Kollisionsnormen, die auf die Anwendung des ausländischen Rechts hinweisen würden).

Wenn eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wenn der Vertrag eine unbeabsichtigte vertragliche Nichtigkeit enthält, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen alle zuvor veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters für Reisen im Rahmen eines Pauschalangebots aus und treten am Tag der Veröffentlichung auf der Website des Reiseveranstalters, bzw. am 05.07.2019, in Kraft. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch Veröffentlichung eines geänderten Textes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website des Reiseveranstalters zu ändern, die am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten.

 

B) Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Vermittler, die Pauschalreisen des Reiseveranstalters GAT d.o.o. verkaufen

Im Grunde gelten alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf den Kunden/Reisenden beziehen auch auf Vermittler, d.h. juristische und natürliche Personen (im weiteren Text "B2B-Partner"), die nicht als Endkunden des Reiseveranstalters die Dienstleistungen erwerben, nebst zusätzlicher Bedingungen laut diesem Absatz. B2B-Partner sind auch Reisebüros, Beförderungsunternehmen und andere juristische und natürliche Personen, die beim Verkauf von Pauschalreisen des Reiseveranstalters vermitteln.

 

        B2B-Partner als Reiseveranstalter einer Pauschalreise

Wenn der B2B-Partner von GAT ein Angebot mit Nettopreisen erhält und die im Angebot aufgeführten Reiseleistungen als Grundlage für die Erstellung seines Angebots für den Reisenden als Endkunden verwendet, übernimmt er alle Verantwortlichkeiten und Pflichten als Reiseveranstalter.

 

GAT als Reiseveranstalter einer Pauschalreise

GAT tritt als Reiseveranstalter von Pauschlareisen mit allen Verpflichtungen und Verantwortlichekiten nur dann auf, wenn der B2B-Partner dem Endkunden das ursprüngliche Angebot von GAT lediglich weiterleitet und dabei keine Änderungen bezüglich der Angebotsform, keine Preiserhöhung in Form seiner zusätzlichen Provision tätigt und dem Endkunden völlig klar ist, dass es sich dabei um das offizielle Angebot von GAT handelt (Logo GAT, Adresse, Kontaktdaten, ect.). In diesem Fall ist der B2B-Partner, an den die Daten übermittelt werden, verpflichtet, GAT über den Abschluss des Vertrags zu informieren, der zur Zusammensetzung einer Pauschalreise führt sowie GAT die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit GAT seine Pflichten als Reiseveranstalter erfüllen kann. Wenn GAT vom B2B-Partner benachrichtigt wird, dass die Pauschalreise vereinbart wurde, wird GAT dem Kunden/Reisenden die benötigten Informationen (Punkt A, Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unverzüglich, verständlich und leicht sichtbar auf einem dauerhaften Datenträger zustellen.

 

C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen und den Kauf von individuellen touristischen Dienstleistungen von GAT d.o.o

Wenn der Kunde/Reisende über den Reiseveranstalter Einzelleistungen erwirbt, die keine Pauschalreise im Rahmen des Gesetzes über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen gemäß Art. 7 Abs. 1 sind oder eine Kombination von Leistungen erwirbt, die keine Pauschalreise im Rahmen des Gesetzes über die Erbringung von Tourismusdienstleistungen gemäß Art. 8 Abs. 1 und 2 ist, wird er NICHT berechtigt sein die Rechte der Reisenden von Pauschalreisen in Anspruch zu nehmen.

 

D) Firmenprofil

 

GAT – TURISTIČKA AGENCIJA d.o.o. za turizam i turistička Agencija

Osipovica 31, 52203 Medulin, Hrvatska

Handelsregister: Trgovački sud u Pazinu / Registernummer (MBS): 040115916
OIB : 78253818338

ID: HR-AB-52-140115916

 

Geschäftsgegenstand: Organisation von Pauschalreisen im Sportbereich, Organisation von Trainingslagern, Sportveranstaltungen, Vermittlung von gastwirtschaftlichen Dienstleistungen und Transportleistungen, Empfangnahme und Beförderung von Reisenden, Vertretung von in- und ausländischen Reisebüros, Bereitstellung von touristischen Informationen und Werbematerialien, Vermittlung zum Vertragsabschluss von Versicherungen der Reisenden und deren Gepäck, Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten, Visum und anderen Dokumenten für den Grenzübertritt und den Aufenthalt im Ausland, Reservierung, Kauf und Verkauf von Eintrittskarten für alle Arten von Veranstaltungen und Kulturgütern sowie Verkauf von Waren in Bezug auf Reisen, Vermietung und Vermittlung bei Vermietung von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen.

Geschäftsführer: Bernobić Alen, 23.6.1977

Tätigkeiten des Geschäftsführers: Verwaltung und Überwachung von Tätigkeiten, Betriebs- und Verwaltungsverfahren sowie die Überwachung, Qualität und Sicherheit der Dienstleistungen, einschließlich der Dienstleistungen des Anbieters/Leistungserbringers.

Geschäftszeiten: Montag – Freitag: 08.00 – 16.00 Uhr

 

Kontaktnummer :

Kontaktstelle: Hotel Arena Holiday, Osipovica 32, 52203 Medulin

Tel: +385 98 335213

Tel/Fax: +385 52 576799
e-mail: 
gat@pu.t-com.hr

 

Bank:

Bank: OTP Banka d.d., Domovinskog rata 61, 21000 Split, Kroatien

IBAN (Zahlungen in EUR): HR1924070001500001406

SWIFT (BIC-CODE): OTPVHR2X

 

Versicherung: Haftpflichtversicherung und Insolvenzversicherung bei der Versicherungsgesellschaft Croatia osiguranje d.d., Vatroslava Jagića 33, 10000 Zagreb, OIB: 26187994862.

 

UHPA: GAT ist ein aktives Mitglied im Kroatischen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (UHPA) mit der Mitgliedsnummer 959-0.

 

Standardinformationsblatt und Allgemeine Geschäftsbedingungen in PDF - Format : 
 
STANDARDINFORMATIONSBLATT - PAUSCHALREISEVERTRÄGE
ALLGEMEINE GESCHÄFTDBEDINGUNGEN
 

Medulin, 05.07.2019